Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde Linz
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WILHELM SCHWAGER - Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Linz
Motivenbericht zum Bethausbau der Israelitischen Kultusgemeinde Linz 

Nach der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Fremd- und Schreckensherrschaft wurden die überlebenden jüdischen Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen und seiner Nebenlager in Linz und Oberösterreich untergebracht. Im Bestreben, sich und den übrigen ein administratives und religiöses Zentrum zu schaffen, haben initiative Männer aus ihren Reihen vom ehemaligen Gemeindehaus und dem Tempelruinengrundstück in der Bethlehemstraße 26 Besitz ergriffen. Zu ihnen gehörte auch Dipl.Ing. Simon Wiesenthal, der in der Gemeinde mehrere Jahre als geschäftsführender Präsident tätig war.

Als 1947 und 1948 auch einige ehemalige Linzer Gemeindemitglieder aus der Emigration zurückkehrten, konnte die gesetzliche Grundlage für die Wiedererrichtung der lsraelitischen Kultusgemeinde Linz als öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffen und die gerichtliche Rückstellung des 1938 entzogenen Besitzes betrieben werden. Aber erst nach dem Abschluß des Staatsvertrages und dem Abzug der amerikanischen Besatzungstruppen wurde der weitaus größere Teil des Areals, der bis dahin als Abstellplatz für unbrauchbar gewordene Fahrzeuge der amerikanischen Truppen benützt worden war, frei verfügbar. Nur das Kellergewölbe war vom ehemaligen Tempel übriggeblieben. Das erste Stockwerk des Gemeindehauses, früher die Wohnung des jeweiligen Gemeinderabbiners, war von Mietparteien bewohnt, welche der geltenden Mietengesetze wegen nicht gekündigt werden konnten. Für die Abhaltung der Gottesdienste standen nur die unter dem Straßenniveau gelegenen Räume des Erdgeschosses zur Verfügung. Ihr Zustand war durchaus unbefriedigend und der Wunsch, ein zweckentsprechendes und würdiges Bethaus zu schaffen, gerechtfertigt.

Als teilweise Wiedergutmachung der Schäden, welche den Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs durch die Zerstörung der Tempel und sonstigen religiösen Zwecken gewidmeter Gegenstände und Einrichtungen zugefügt worden ist, hat die österreichische Nationalversammlung am 26. Oktober 1960 das Bundesgesetz Nr. 222 beschlossen. Aus diesem Titel stand auch der Kultusgemeinde Linz ein Anteil zur Verfügung, den wir nun widmungsgemäß verwendet haben.

Festschrift anläßlich der Einweihung des neu erbauten Bethauses in Linz, Hrsg. Israelitische Kultusgemeinde in Linz für Oberösterreich, Linz, 2. April 1968

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